Medizinische Einrichtungen
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie
Weitere Informationen
Für ärztliche Kollegen
Chefärztin: Prof. Dr. Serena Preyer
Auf Überweisung durch niedergelassene HNO-Fachärzte
a) zur konsiliarischen Untersuchung (ausgenommen Tumorpatienten)
b) zur Durchführung von Auftragsleistungen (ausgenommen ambulante Operationen)
Auf Überweisung durch niedergelassene HNO-Fachärzte
a) zur konsiliarischen Beratung eines HNO-Arztes in der Behandlung von Tumorpatienten
b) zur Durchführung ambulanter Operationen, ausgenommen Adenotomien u. Nasenbeinrepositionen etc. (s. unten).
FÄ. f. Phoniatrie u. Pädaudiologie, FÄ. f. HNO-Heilkunde:
Auf Überweisung durch niedergelassene HNO- und Kinderärzte.
Sprechstunden: vormittags nach Vereinbarung
Überweisung, ausgestellt an das Diakonissenkrankenhaus, zur
a) Adenotomie
b) Nasenbeinreposition
c) Mikrolaryngoskopie
d) Kieferhöhlenoperation
e) Septumplastik
Da wir auf Grund unserer kassenärztlichen Zulassung keinerlei Verordnungen ausstellen dürfen, benötigen wir bei stationärer Aufnahme eines Patienten zu einer Operation nochmals eine „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ durch den niedergelassenen HNO-Facharzt oder ggf. auch Hausarzt.
Frau Gob, Frau Schröder