Der Sozialdienst im Geriatrischen Zentrum

Der Sozialdienst nimmt neben den anderen Fachdisziplinen des Geriatrischen Zentrums eine gleichwertige Rolle bei der Beratung und Entscheidung über einzuleitende Maßnahmen ein, die die Weiterbehandlung und Weiterversorgung des Patienten betreffen.

Eine wichtige Entscheidungsgrundlage stellt dabei das geriatrische Assessment dar, in dem alle relevanten, den einzelnen Patienten betreffenden Aspekte umfassend und systematisch erfasst werden.

Bei geriatrischen Patienten mit bestimmten funktionellen Störungen können Krankheiten je nach sozialer Situation sehr unterschiedliche Auswirkungen auf die Befindlichkeit, die Durchführung von Therapien und die Prognose haben. Deshalb muss für eine realistische Beurteilung auch die individuelle soziale Situation mit einbezogen werden. Neben den medizinischen und pflegerischen Gesichtspunkten ist daher die soziale Situation selbstverständlicher Bestandteil des Assessments.
Wichtige Kriterien neben der häuslichen Wohnsituation, den ökonomischen Verhältnissen und dem bisherigen Hilfebedarf ist die Abklärung der sozialen Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte, auf die der Patient zurückgreifen kann. Aber auch die individuelle psychische Befindlichkeit spielt eine wesentliche Rolle. Soziale Belastungen im Alltag sowie Ängste, Hoffnungen und Wünsche des Patienten werden mit einbezogen.

Bisherige soziale Aktivitäten wie Hobbys und Freizeitaktivitäten können wertvolle Hinweise auf mögliche Ressourcen des Patienten geben, die geweckt bzw. gefördert werden können.

Vor der Entlassung des Patienten können sich je nach Situation vielfältige Fragestellungen ergeben, die der Sozialdienst zusammen mit dem Patienten und seinen Angehörigen erörtert. Dabei berät, vermittelt und hilft der Sozialdienst in allen praktischen Fragen unter Berücksichtigung der individuellen psychosozialen Situation des Patienten. Mögliche Hilfen können z. B. sein:

Bei der Vorbereitung der Entlassung nach Hause werden in Abstimmung mit dem Patienten und seinen Angehörigen geeignete ambulante Pflege- bzw. Hilfsdienste eingeschaltet. Die Entscheidung über Art und Umfang solcher Dienste wird in enger Zusammenarbeit mit der Fachpflege für Geriatrie getroffen.


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