Qualitätsstandards im Sozialdienst
Transparenz | Das Arbeitsfeld des Sozialdienstes im Krankenhaus muss für den Patienten transparent sein, ebenso das Spektrum der möglichen Hilfen, die gegenseitigen Erwartungen und Grenzen innerhalb des Beratungsprozesses. |
Partizipation | Die im sozialen Umfeld des Patienten wichtigsten Personen sind auf seinen Wunsch hin oder aus Gründen der Notwendigkeit in den Beratungsprozess einzubeziehen. |
Abgestimmtheit | Absprachen und Vereinbarungen müssen mit allen Beteiligten (Patient, Bezugsperson, Mitgliedern des therapeutischen Teams und ggfs. nachsorgenden Einrichtungen/Institutionen) abgestimmt sein. |
Zugänglichkeit | Zugänglichkeit bezieht sich
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Zügigkeit | Die Kontaktaufnahme mit dem Patienten soll zügig erfolgen. |
Informiertheit | Das Wissen der Mitarbeiter ist aktuell über maßgebliche Gesetze und Netzwerke. |
Vertraulichkeit | Grundsätze des Datenschutzes und der Schweigepflicht sind zu beachten. |
Individualisierung | Das Beratungsangebot muss die individuellen Bedürfnisse, Normen, Wertvorstellungen, Lebensziele und persönliche Ressourcen berücksichtigen und zwar unter Beachtung der Selbstverantwortung. |
Normalität | Das Hilfeangebot soll alltagsgerecht sein, es soll in die persönlichen Lebensbedingungen soweit als möglich integrierbar sein. |
Verständigungs-orientierung | Auf der Inhalts- und Beziehungsebene ist dem Prinzip des Aushandelns zu folgen: verstehen, verständigen um zu beidseitig akzeptierten Vereinbarungen zu gelangen. |
Achtung | Der Umgang ist geprägt von Aufmerksamkeit, Wertschätzung, Respekt, Toleranz und Rücksichtnahme. |
Freundlichkeit | Die Beratungsbeziehung ist geprägt von Höflichkeit, Geduld und Takt. |
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