Qualitätsstandards im Sozialdienst


Transparenz

Das Arbeitsfeld des Sozialdienstes im Krankenhaus muss für den Patienten transparent sein, ebenso das Spektrum der möglichen Hilfen, die gegenseitigen Erwartungen und Grenzen innerhalb des Beratungsprozesses.

Partizipation

Die im sozialen Umfeld des Patienten wichtigsten Personen sind auf seinen Wunsch hin oder aus Gründen der Notwendigkeit in den Beratungsprozess einzubeziehen.

Abgestimmtheit

Absprachen und Vereinbarungen müssen mit allen Beteiligten (Patient, Bezugsperson, Mitgliedern des therapeutischen Teams und ggfs. nachsorgenden Einrichtungen/Institutionen) abgestimmt sein.

Zugänglichkeit

Zugänglichkeit bezieht sich

  • auf die Lage des Büros
    auf die Präsenz des Sozialdienstes
    auf die Leistungen: der Patient muß Zugang zu für ihn relevanten Leistungen erhalten. Es dürfen keine Vorbedingungen an die Beratung durch den Sozialdienst im Krankenhaus an den Patienten gestellt werden.

Zügigkeit

Die Kontaktaufnahme mit dem Patienten soll zügig erfolgen.

Informiertheit

Das Wissen der Mitarbeiter ist aktuell über maßgebliche Gesetze und Netzwerke.

Vertraulichkeit

Grundsätze des Datenschutzes und der Schweigepflicht sind zu beachten.

Individualisierung

Das Beratungsangebot muss die individuellen Bedürfnisse, Normen, Wertvorstellungen, Lebensziele und persönliche Ressourcen berücksichtigen und zwar unter Beachtung der Selbstverantwortung.

Normalität

Das Hilfeangebot soll alltagsgerecht sein, es soll in die persönlichen Lebensbedingungen soweit als möglich integrierbar sein.

Verständigungs-orientierung

Auf der Inhalts- und Beziehungsebene ist dem Prinzip des Aushandelns zu folgen: verstehen, verständigen um zu beidseitig akzeptierten Vereinbarungen zu gelangen.

Achtung

Der Umgang ist geprägt von Aufmerksamkeit, Wertschätzung, Respekt, Toleranz und Rücksichtnahme.

Freundlichkeit

Die Beratungsbeziehung ist geprägt von Höflichkeit, Geduld und Takt.



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