Der Sozialdienst im Krankenhaus
Menschen befinden sich im Krankenhaus oft in einer Ausnahmesituation, die als Krise erlebt wird: Unsicherheiten über die eigene Zukunft, über die Versorgung von Familienmitgliedern, Ängste und Befürchtungen über die Folgen der Krankheit. Der Genesungsprozess kann dadurch belastet, der Krankenhausaufenthalt verlängert werden.
Mit Information, Beratung und Hilfen, mit der Klärung der Situation nach der Entlassung setzt hier der Sozialdienst an. Denn es zeigt sich, dass neben der hochentwickelten medizinischen Leistung durch Ärzte, Apparate, Medikamente und die gute pflegerische Versorgung auch die soziale Hilfe und Beratung zur Genesung beiträgt.
Im Unterschied zu den be-handelnden Berufen im Krankenhaus hat der Sozialdienst dem Patienten gegenüber eine eher ver-handelnde Rolle, indem er sich z.B. mit ihm bezüglich seiner Lebensplanung auseinandersetzt und ihn in seiner individuellen Krankheitsbewältigung zu unterstützen versucht. Die Inhalte der Beratung orientieren sich dabei weniger an Krankheitsbildern als an der individuellen Lebenssituation und den vorhandenen Ressourcen.
Die Funktion des Sozialdienstes stellt sich wie folgt dar:
Begleitung während des
Krankenhausaufenthaltes
- Intervention bei persönlichen Problemen
- Regelung bei häuslichen und familiären Problemen
- Unterstützung bei der Verarbeitung der Erkrankung in Bezug auf die persönlichen, sozialen Folgen
- Hilfe bei Kostenregelung etc.
Vorbereitung der Krankenhausentlassung
- Vermittlung von Rehabilitationsmaßnahmen
- Vermittlung von ambulanten und stationären Hilfen
- Beratung von Suchtkranken
- Aufbau eines "sozialen Netzes" entsprechend dem Hilfebedarf
- subjektive Vorbereitung auf die neue Lebenssituation
Wenn es möglich ist, wird schon früh mit dem Patient und seinen Angehörigen eine klare Perspektive für die Zeit nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erarbeitet. Hierzu gehören eine rechtzeitige und qualifizierte Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen und Möglichkeiten poststationärer Hilfen. Zur Bewältigung sozialer Folgen von Krankheit, z.B. bei schweren Schlaganfällen, Amputationen und unheilbaren Krankheiten werden den Patienten und ihren Angehörigen Informationen, Beratung und Hilfe zur Bewältigung der neuen Lebenssituation gegeben.
Der gesetzliche Auftrag der Krankenhaussozialarbeit ist im Sozialgesetzbuch V geregelt. Im § 112 SGB V wird die Sicherstellung der Beratung und Betreuung der Versicherten im Krankenhaus gefordert. Bei der Leistungserbringung orientieren sich die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes an den Zielsetzungen des Diakonissenkrankenhauses verbunden mit den Qualitätsstandards, die von der Deutschen Vereinigung für den Sozialdienst im Krankenhaus Mainz, 1999 erstellt wurden.
Es ist unser Bestreben, die Qualität der Arbeit im Krankenhaussozialdienst auf die angeführten Ziele hin ständig zu verbessern. Überprüfung der eigenen Arbeit, Besprechungen im Team und bei berufsspezifischen Tagungen, sowie Teilnahme an Fortbildungen tragen zur Qualitätssicherung bei.
- Intervention bei persönlichen Problemen
Regelung bei häuslichen und familiären Problemen
Unterstützung bei der Verarbeitung der Erkrankung in Bezug auf die persönlichen, sozialen Folgen
Hilfe bei Kostenregelung etc.
- Vermittlung von Rehabilitationsmaßnahmen
Vermittlung von ambulanten und stationären Hilfen
Beratung von Suchtkranken
Aufbau eines ?sozialen Netzes" entsprechend dem Hilfebedarf
subjektive Vorbereitung auf die neue Lebenssituation
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